AGB

1.Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags ist das Aufräumcoaching sowie entsprechende Beratung.

2. Ort des Aufräumcoachings

Das Aufräumcoaching findet beim Kunden/bei der Kundin zuhause oder an dessen
Arbeitsplatz statt.

3. Zeitlicher Rahmen

Der Umfang des vereinbarten Coachings wird von den Vertragspartnern nach Absprache
festgelegt und kann von den Vertragsparteien jederzeit einvernehmlich an veränderte
Bedürfnisse angepasst werden. Der Vertrag behält seine Gültigkeit für sämtliche
Coachingtermine.

4. Verantwortungsbereich von CreaSole

CreaSole verpflichtet sich, keine vertraulichen Daten und Informationen an
aussenstehende Dritte weiterzugeben sowie der Schweigepflicht. Weiterhin verpflichtet sie
sich, die vertraulichen Informationen ausschliesslich für das vertraglich vereinbarte
Aufräumcoaching zu verwenden.
CreaSole verpflichtet sich, alle ihr zur Verfügung stehenden Techniken und Mittel zum
grösstmöglichen Nutzen des Kunden/der Kundin einzusetzen. Sie muss dem Kunden/der
Kundin mitteilen, wenn sie keine oder zu geringe Erfolgschancen sieht. Evtl. wird sie einen
anderen Aufräumcoach nennen, der für dieses Thema spezialisiert ist.
CreaSole verpflichtet sich, das Hab und Gut nach bestem Wissen und Gewissen zu
behandeln und sorgfältig damit umzugehen.

5. Verantwortung der Kundin

Der Kunde/die Kundin erkennt an, dass er/sie während, sowie zwischen den Sitzungen,
in vollem Umfang selbst für seine/ihre körperliche und geistige Gesundheit verantwortlich
ist.
Er/Sie erkennt an, dass alle Schritte und Massnahmen, die im Zuge des
Aufräumcoachings von ihm/ihr durchgeführt werden, nur in seinem/ihrem eigenen
Verantwortungsbereich liegen.
Der Kunde/die Kundin erkennt an, dass er/sie selbst entscheidet und die alleinige
Verantwortung darüber hat, was er/sie weggibt oder entsorgt, sowie in welcher Form dies
geschieht.
Der Kunde/die Kundin erkennt an, dass er/sie für die Geschwindigkeit des
Vorankommens verantwortlich ist. Die Geschwindigkeit hängt stark von der Zeit ab, die
er/sie benötigt, um zu entscheiden, was bleibt und was gehen darf.

Als Arbeitszeit gilt die Zeit, in der CreaSole in den Räumlichkeiten des Kunden/der Kundin
ist. Der Kunde/die Kundin entscheidet, ob er/sie diese Zeit als Coachinggespräch,
Beratung oder Aufräumcoaching und Ordnung schaffen nutzen möchte.
Für Sachschäden, die beim Aufräumen und Ordnung schaffen entstehen, ist der
Kunde/die Kundin verantwortlich.

6. Honorar und Zahlungsweise

Das Honorar für das Aufräumcoaching beträgt jeweils für die erste Stunde Fr. 110.-- und
für jede weitere Stunde Fr. 95.--. CreaSole ist nicht mehrwertsteuerpflichtig.
Pro Aufräumcoaching vor Ort müssen mindestens 2 Stunden am Stück gebucht werden.
Bei einem Anfahrtsweg von mehr als 30 Kilometern müssen mindestens 3 Stunden am
Stück gebucht werden.
CreaSole erstellt jeweils einen Rapport, welcher seitens des Kunden/der Kundin
unterzeichnet wird.

7. Fahrtkosten

Im Umkreis von 30 km von Sachseln (OW) kostenlos, resp. die ersten 30 km beider Wege
sind kostenlos. Zusätzliche Kilometer werden mit 1.20 CHF/km berechnet. Für den Kanton Tessin gelten folgende Kosten: Kostenfreie Anfahrt im Umfeld von bis zu 25 Kilometern ab Bellinzona (TI). Für zusätzlich gefahrene Kilometer werden CHF 1.20 pro Kilometer berechnet. (Quelle Googlemaps)
Die zu zahlende Fahrtkosten pro Besuch berechnen sich folgendermassen:
2 (Hin- und Rückfahrt) x ____ km x 1.20 CHF = _____
8. Entsorgungskosten
Die Entsorgung und die Kosten für die Entsorgung ist Sache des Kunden/der Kundin.
Wird eine fachgerechte Entsorgung erwünscht, kann dies CreaSole übernehmen. Der
hierfür entstehende Zeitaufwand sowie die Entsorgungskosten werden an den
Kunden/die Kundin verrechnet und in einem separaten Vertrag geregelt.

9. Zahlungsart

Es erfolgt pro Kalendermonat eine Rechnungsstellung. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
Bei Erreichen einer Rechnungssumme von CHF 500.00 steht es CreaSole frei, auch
häufiger als einmal pro Monat abzurechnen.
Die Abrechnung basiert auf den in diesem Vertrag vereinbarten Konditionen sowie dem
Kundenrapport.
Selbstverständlich kann die Bezahlung jeweils auch in bar gegen Quittung erfolgen.

10.Absagen/ kurzfristige Terminverschiebungen

Absagen für gebuchte Coachings müssen spätestens 48 Stunden vor dem Beginn des
gebuchten Coachingtermins erfolgen. Absagen, die später erfolgen, sind kostenpflichtig.
Als Absagen gelten auch Terminverschiebungen.
Bei Absagen, die später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Coachingtermin erfolgen, ist
50% des Honorars der für das Coaching geplanten Arbeitszeit geschuldet.
Bei Absagen, die später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Coachingtermin erfolgen, ist
80% des Honorars der für das Coaching geplanten Arbeitszeit geschuldet.
Erscheint der Kunde/die Kundin am vereinbarten Coachingtermin nicht am Ort des
Coachings, sind zusätzlich sämtliche angefallenen Fahrt- und Reisekosten sowie Spesen
geschuldet.

11. Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit fristlos schriftlich gekündigt werden.
Vorbehalten bleibt Ziffer 10 des Vertrages.

12. Gerichtsstand / anwendbares Recht

Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Kanton Obwalden zuständig. Dieser Vertrag
untersteht schweizerischem Recht.